
Nun traf der Jurist in seinem neuen Fall heute erneut auf seinen prominenten Gegner. Diesmal vertritt Posch die Interessen von Silvia Simbeck und ihrer Tochter Nadine aus Chemnitz. Die beiden Schlagerfans hatten einen Lebenstraum: Auf Mallorca wollten sie ein „Michael Wendler-Fancafé“ eröffnen und schlossen mit ihren Idol einen Vorvertrag. Doch bald gab es Schwierigkeiten und miese Stimmung am Ballermann…
Aus einem Traum sollte Realität werden: Silvia Simbeck und ihre Tochter Nadine aus Chemnitz wollten in der berühmten Schinkenstraße auf Mallorca ein „Michael Wendler-Fancafé“ eröffnen. Dafür waren sie bereit, ihre erfolgreich laufende Reinigungsfirma zu verkaufen und mit Sack und Pack auf die Baleareninsel zu ziehen. Das ehrgeizige Mutter-Tochter-Gespann nahm allen Mut zusammen und kontaktierte Michael Wendler und sein Management.
Der selbsternannte „König des Popschlagers“ zeigte sich hocherfreut vom wohlausgeklügelten Konzept der beiden Damen und schloss mit ihnen einen Vorvertrag. Damit verbunden: Eine Vorauszahlung in Höhe von 100.000 Euro, zahlbar in drei Raten. Doch nachdem die Mega-Fans die erste Rate in bar bezahlt hatten, stellte sich heraus, dass sie ihr Café nur dann eröffnen können, wenn der Name „Michael Wendler“ dort auf keinem Merchandising-Artikel und noch nicht einmal im Namenszug des Cafés auftaucht.
Damit war das Fancafé noch vor dem Start zum Scheitern verurteilt. Michael Wendlers Argument: Er besäße die Nutzungsrechte an seinem Namen für Merchandising-Artikel nicht – und das sei auch nie Vorvertragsgegenstand gewesen. Daraufhin forderten die beiden enttäuschten Damen ihr Geld zurück – doch statt dieses zu bekommen, verlangen Michael Wendler und seine Frau die gesamten 100.000 Euro! Für Christopher Posch ein echtes Unding. Er reicht im Namen seiner Mandantinnen Klage ein und das Landgericht Duisburg gibt den beiden Frauen und der Klage von Christopher Posch statt.
Nach der Sendung müssen die Wellen auf der Fanpage von Michael Wendler so hoch geschlagen haben, dass sie vom Netz genommen wurde bzw. deaktiviert wurde. Derzeit ist diese nicht zu erreichen und auch über die Google-Suche wird die Seite zwar angezeigt, doch der Link führt ins Leere.
Das Management von Michael Wendler gab auf der Fanpage von Michael Wendler an, in Berufung gehen zu wollen. Rechtsanwalt Christopher Posch geht allerdings davon aus, dass auch die nächst höhere Instanz dem aktuellen Urteil folgen wird.
Diese aktuelle Folge von „Christopher Posch“ kann man auch nicht bei RTLnow im Internet anschauen. Dort gibt es nur den Hinweis „Diese Folge wurde exklusiv nur im TV ausgestrahlt“. Der Fall scheint also weitere Kreise zu schlagen, als man vermutet.
Am Sonntag ist Michael Wendler im ZDF-Fernsehgarten geladen, doch in den Kommentaren der Fernsehgarten-Fanpage ist bereits zu lesen, dass die Zuschauer ihn ganz und gar nicht als Gast sehen möchten. Solche und ähnliche Kommentare sind dort zu lesen: „Ihr müsst den Michael Wendler aus Eurer Herbstshow werfen, ausschneiden. Man darf dieser personifizierten Geldgier keine Bühne bieten.“