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Start Big Brother Big Brother Natalie Langer: Anklage! Sie bekommt Bewährung!

Big Brother Natalie Langer: Anklage! Sie bekommt Bewährung!

Natalie Langer bei Big Brother 5, © RTL II/Endemol
Natalie Langer bei Big Brother 5, © RTL II/Endemol

Das Urteil im Prozess gegen Ex-“Big Brother”-Kandidatin Natalie Langer ist beendet und das Urteil gefallen. Sie kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Hier alle Infos.

Heute bekam Natalie Langer ihr Urteil und das besagt, dass sie eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung erhält. Ebenso wurde sie für schuldig erklärt, den Straßenverkehr fahrlässig zu gefährden und das Gericht verhängte zusätzlich 120 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie ein Jahr Führerscheinentzug.

Ihr Verlobter Stefan, der wegen Veruntreuung und Unterschlagung des Unfallwagens und Vortäuschens einer Straftat mit angeklagt war, wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

WAS WAR PASSIERT?

Es soll sich um einen Unfall handeln, der sich in den Morgenstunden des 26. Juli 2013 ereignet haben soll. Gegenüber der BILD-Zeitung bestritt sie das damals: “Wir waren das nicht. Wir haben damit nichts zu tun. Ich habe zu diesem Zeitpunkt gearbeitet.” Sie verwies auf ihren Anwalt.

Jedoch erscheint alles ein wenig mysteriös: Ein LKW-Fahrer wurde von einem damals unbekannten Fahrzeug erfasst, als er seinen Lastwagen fahrbereit machte. Ohne zu helfen, flüchtete der Autofahrer und ließ den schwerverletzten Mann auf der Straße liegen.

Mit lebensgefährlichen Verletzungen an der Halswirbelsäule und an den Beinen wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Er behielt einen bleibenden Schaden und ist berufsunfähig.

Da man den LKW-Fahrer auf der wenig befahrenen Straße hat liegen lassen, wurde wegen versuchten Mordes ermittelt. Den Kriminaltechnikern gelang es, das Fahrzeugmodell zu ermitteln. Dabei rückte ein Fahrzeug in den Fokus, das zwei Tage nach dem Unfall in Sachsen als gestohlen gemeldet wurde. Genau dieses Fahrzeug gehörte Natalie Langer.

Dieses Auto wurde dann später in Polen aufgefunden, untersucht und es konnte eindeutig festgestellt werden, dass es sich dabei um das unfallverursachende Fahrzeug handelte.

Die Anklagepunkte waren: fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung, versuchter Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheitsfahrt, Vortäuschung einer Straftat.

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